GEG 2024

Hintergrundwissen: Das Gebäude Energie Gesetz 2024*

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 legt fest, welche energetischen Anforderungen Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland erfüllen müssen. Es regelt insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen, die Dämmstandards und die Effizienzanforderungen für Gebäude.

Ziele des GEG 2024

Erhöhung der Energieeffizienz: Gebäude sollen weniger Energie verbrauchen und mit regenerativen Energien betrieben werden.

Förderung erneuerbarer Energien: Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung wird schrittweise erhöht.

Reduzierung der CO₂-Emissionen: Der Gebäudesektor soll einen entscheidenden Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Er verursacht aktuell ca. 35% der CO₂ Emissionen in Deutschland.

Klimaneutrale Gebäude bis 2045: Ab 2045 dürfen Gebäude keine CO₂-Emissionen mehr verursachen. Das bedeutet, dass fossile Brennstoffe komplett durch erneuerbare Energien ersetzt werden müssen und Gebäude hocheffizient saniert oder gebaut werden.

Was bedeutet das für Sie als Hausbesitzer oder Bauherr?

Neuer NH-Standard: Gebäude, die besonders nachhaltig gebaut oder saniert werden, können von zusätzlichen Förderungen profitieren. Der Nachhaltigkeitsstandard (NH) berücksichtigt neben der Energieeffizienz auch die Umweltfreundlichkeit der Baumaterialien und die gesamte Ökobilanz des Gebäudes.

Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt ab 2024 für Neubauten und neu eingebaute Heizungen im Bestand. Spätestens ab 2045 müssen alle Bestandsgebäude vollständig klimaneutral betrieben werden.

Sanierungen und Neubau werden finanziell gefördert, um Eigentümern den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme und Dämmmaßnahmen zu erleichtern. Förderungen im Überblick.

Neubauten müssen ab 2024 mindestens den Effizienzhaus-Standard 55 erreichen. Hier gibt es attraktive KfW Förderungen mit Tilgungszuschüssen.

Anforderungen beim Eigentümer-wechsel.

Beim Eigentumswechsel eines bestehenden Gebäudes gelten besondere Pflichten für den neuen Eigentümer. Diese Maßnahmen sind verpflichtend und sollen sicherstellen, dass ältere Gebäude nach und nach energieeffizienter werden und zum Klimaschutzziel 2045 beitragen.

Effizienzsteigerung der Heizungsanlage: Ein besonders schneller Umstieg wird zusätzlich belohnt. Genauso wie eine sehr effiziente Heizungsanlage.

Dämmungspflichten: Ungedämmte Dächer oder oberste Geschossdecken müssen nachträglich gedämmt werden, um den vorgeschriebenen Mindestwärmeschutz zu erfüllen.

Attraktive Förderungen. Sanierungen werden finanziell gefördert, und erleichtern den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme und Dämmmaßnahmen erheblich. Mehr hier.

Austausch alter Heizungen: Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und mit Öl oder Gas betrieben werden, müssen ausgetauscht werden – ausser bei Brennwert- oder Niedertemperaturheizungen.

Weitere Anforderungen bei Instandhaltung.

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass energetische Mindeststandards eingehalten werden, sobald ohnehin bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.

Erneuerung der Dachziegel: Wenn das Dach neu gedeckt oder umfassend saniert wird, muss es den vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) einhalten, was oft eine zusätzliche Dämmung erfordert.

Beschädigte Fassaden: Wenn mehr als 10 % der Außenfassade erneuert oder neu verputzt werden, muss die Fassade gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen gedämmt werden.

Attraktive Förderungen. Auch solche Sanierungen werden in ihrer Gesamtheit gefördert: der Putz und die Ziegel sind dann bspw. in der Maßnahme inbegriffen und werden mit der Dämmung und Umsetzung gefördert. Mehr hier.

*Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Informationen basieren auf dem GEG 2024 und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.