Allgemeine Geschäftsbedingungen von a-eco

Stand: 29.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Denis Bulut, handelnd unter der Bezeichnung „a-eco“, Glasowerstraße 31, 12051 Berlin, E-Mail: info@a-eco.de, Telefon: +49 179 9200899 (nachfolgend „a-eco“), und seinen Auftraggebern über Leistungen der Energieberatung, gleich ob der Vertrag über www.a-eco.de, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort geschlossen wird.

  2. Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet. Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen gelten als Unternehmer, soweit sie nicht als Verbraucher handeln.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, a-eco stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im schriftlichen Angebot oder in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

  5. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Leistungen von a-eco

  1. a-eco erbringt unabhängige Energieberatungs- und Planungsleistungen. Geförderte Leistungen werden durch Personen erbracht, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der jeweils erforderlichen Kategorie gelistet sind.

  2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung auf www.a-eco.de zum Zeitpunkt der Beauftragung. Typische Leistungen sind:

    • kostenloses Erstgespräch zur Orientierung,

    • Energieberatung für Wohngebäude einschließlich individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP),

    • Förderservice (Fördermittelstrategie, technische Antragsunterlagen und Nachweise für BAFA, KfW und Landesprogramme),

    • Heizlastberechnung und Berechnung des hydraulischen Abgleichs,

    • energetische Kaufberatung,

    • Prüfung von Handwerkerangeboten, Fachplanung und energetische Baubegleitung,

    • Energieberatung für Mehrfamilienhäuser, Hausverwaltungen, WEGs und Nichtwohngebäude.

  3. Das kostenlose Erstgespräch dient der unverbindlichen Orientierung. Es ersetzt keine Vor-Ort-Begehung und keine Berechnung am konkreten Gebäude.

  4. Soweit ein Bericht, eine Berechnung oder ein Sanierungsfahrplan vereinbart ist, schuldet a-eco dessen fachgerechte Erstellung nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen und den technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Förderprogramms. Im Übrigen schuldet a-eco Beratung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

  5. Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Bauleitung oder Objektüberwachung, Tragwerks- und Genehmigungsplanung, Brandschutznachweise, Rechts- oder Steuerberatung sowie die Ausführung von Bauleistungen. Die energetische Baubegleitung ist eine Qualitätssicherung im Rahmen der Förderbedingungen; die Verantwortung für die Ausführung tragen die beauftragten Fachbetriebe.

  6. a-eco darf qualifizierte Energieeffizienz-Experten als Kooperationspartner oder Unterauftragnehmer einsetzen, soweit die Förderbedingungen nicht entgegenstehen.

  7. Nennt a-eco Handwerksbetriebe, ist dies eine unverbindliche Empfehlung. Verträge über Bauleistungen kommen ausschließlich zwischen Auftraggeber und Betrieb zustande. a-eco erhält von empfohlenen Betrieben, Herstellern oder Händlern keine Provisionen oder sonstigen Vergütungen.

§ 2a Grenzen der Leistung

  1. Bestandsaufnahme: Die Begehung ist eine Sichtprüfung ohne Bauteilöffnung, Probenahme oder Laboranalyse. a-eco erstellt keine Gutachten zu Schadstoffen (z. B. Asbest, PCB, PAK, Holzschutzmittel), Schimmel, Bauschadstoffen, Bauschäden oder Standsicherheit. Weist a-eco auf Verdachtsmomente hin, ist dies eine Empfehlung zur weiteren Untersuchung durch Sachverständige.

  2. Energetische Kaufberatung: Sie bewertet den energetischen Zustand und den voraussichtlichen Sanierungsbedarf. Sie ist kein Verkehrswertgutachten, kein Bauschadensgutachten und keine Empfehlung zum Kauf oder Nichtkauf. Die Kaufentscheidung trifft allein der Auftraggeber.

  3. Baubegleitung: a-eco prüft die Umsetzung stichprobenartig im Umfang der Förderanforderungen und des Angebots. a-eco ist nicht ständig auf der Baustelle, führt keine Bauleitung, koordiniert keine Gewerke und nimmt keine Leistungen der ausführenden Unternehmen im Rechtssinn ab. Die Abnahme erklärt der Auftraggeber gegenüber dem jeweiligen Unternehmen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen und Preise auf www.a-eco.de ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

  2. Verträge kommen zustande

    • durch Annahme eines Angebots von a-eco durch den Auftraggeber (Unterschrift, Rücksendung oder Bestätigung per E-Mail), oder

    • bei Online-Buchung: Der Auftraggeber wählt die Leistung, gibt seine Daten ein, prüft sie in der Übersicht und gibt mit Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Bis dahin kann er Eingaben jederzeit korrigieren. a-eco nimmt das Angebot durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von [3] Werktagen an. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.

  3. Kann eine online gebuchte Leistung am Gebäude nicht zum angegebenen „ab“-Preis erbracht werden (z. B. wegen Gebäudegröße oder Zahl der Wohneinheiten), erhält der Auftraggeber vor Leistungsbeginn ein angepasstes Angebot. Ohne seine Zustimmung entsteht keine höhere Zahlungspflicht.

  4. Die Buchung eines kostenlosen Erstgesprächs begründet keine Zahlungspflicht.

  5. a-eco speichert den Vertragstext und sendet ihn dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung in Textform zu. Die jeweils gültigen AGB sind unter www.a-eco.de/agb abrufbar.

  6. Bei geförderten Leistungen beginnt a-eco erst, wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere ein erforderlicher Förderantrag gestellt ist.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig die Unterlagen und Auskünfte bereit, die für die Leistung erforderlich sind, insbesondere Grundrisse und Schnitte, Baujahr bzw. Datum des Bauantrags, Energieverbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre, Angaben zur Anlagentechnik, Schornsteinfegerprotokolle sowie Nachweise zur Eigentümer- oder Nutzungsberechtigung.

  2. Er ermöglicht den Zugang zu allen relevanten Gebäudeteilen (insbesondere Keller, Dachboden, Heizungsraum) zum vereinbarten Termin.

  3. a-eco darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen und Angaben vertrauen, sofern Fehler nicht offensichtlich sind.

  4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach § 6 Abs. 4 vergütet, wenn a-eco ihn vorher angekündigt hat.

  5. a-eco darf bei der Begehung Fotos und Messungen anfertigen, soweit diese für die Leistung oder für die von Fördergebern verlangte Dokumentation erforderlich sind.

  6. Fördergeber und von ihnen beauftragte Stellen (z. B. BAFA, KfW, dena) führen Stichprobenkontrollen durch, auch vor Ort. Der Auftraggeber duldet diese Kontrollen, wirkt daran mit und bewahrt Antragsunterlagen, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Fachunternehmererklärungen so lange auf, wie es die Förderbedingungen verlangen.

§ 5 Fördermittel

  1. Über Bewilligung, Höhe und Auszahlung von Fördermitteln entscheidet einzig und allein der jeweilige Fördergeber (z. B. BAFA, KfW, Landesförderbanken). Maßgeblich für Förderbedingungen, Fördersätze und Fristen ist das Datum der Antragstellung beim Fördergeber, nicht der Zeitpunkt, zu dem a-eco den Auftraggeber erstmals über ein Förderprogramm informiert hat.

  2. Den Förderantrag stellt in der Regel der Auftraggeber selbst. a-eco begleitet ihn dabei Schritt für Schritt und erstellt die vereinbarten technischen Unterlagen und Nachweise.

  3. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und nach Absprache kann a-eco den Förderantrag für ihn stellen. Voraussetzung ist eine schriftliche Vollmacht des Auftraggebers. Antragsteller und Zuwendungsempfänger bleibt der Auftraggeber; er ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich.

  4. a-eco übernimmt keine Haftung und keine Gewähr für den Erhalt, die Höhe oder die Auszahlung von Fördermitteln. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn a-eco den Antrag nach Abs. 3 in Vollmacht stellt, sowie bei Änderung, Aussetzung oder Einstellung von Förderprogrammen und bei erschöpften Haushaltsmitteln. Unberührt bleibt allein die gesetzlich zwingende Haftung nach § 9 Abs. 1.

  5. Vergütung unabhängig von der Förderung: Zuschüsse werden ausschließlich an den Auftraggeber ausgezahlt, auch wenn a-eco den Antrag in Vollmacht gestellt hat. Das vereinbarte Honorar von a-eco ist unabhängig davon geschuldet, ob und in welcher Höhe Zuschüsse bewilligt, ausgezahlt oder zurückgefordert werden. Auf der Webseite genannte Preise „nach Förderung“ zeigen den voraussichtlichen Eigenanteil nach Erstattung, nicht das Honorar.

  6. Viele Programme verlangen die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens. Der Auftraggeber schließt Liefer- und Leistungsverträge über geförderte Maßnahmen deshalb erst nach Abstimmung mit a-eco bzw. nur in der von den Förderbedingungen zugelassenen Form ab.

  7. a-eco übermittelt die für die Förderung erforderlichen Daten und Unterlagen an den Fördergeber und die von ihm beauftragten Prüfstellen, soweit dies zur Vertragserfüllung nötig ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

§ 5a Bauteilplanung

  1. a-eco ist kein Statiker, Tragwerksplaner oder Bauingenieur. Bauteile werden ausschließlich hinsichtlich des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) und des Feuchteschutzes berechnet. Statische Berechnungen oder Nachweise der Standsicherheit erfolgen nicht.

  2. Bauteilaufbauten von a-eco sind Vorschläge zur Erreichung der energetischen Anforderungen bzw. Förderanforderungen. Sie sind keine Ausführungsplanung. a-eco gibt keine Garantie für den Bauteilaufbau.

  3. Der auszuführende Bauteilaufbau wird vom ausführenden Fachunternehmen im Rahmen seiner Fachunternehmererklärung oder von einem beauftragten Bauphysiker bzw. Bauingenieur festgelegt und verantwortet. Dieser prüft insbesondere Statik, Brandschutz, Schallschutz, Anschlussdetails sowie die Eignung der Materialien für das konkrete Gebäude.

  4. Den fachgerechten Einbau, im besten Fall nach den einschlägigen DIN-Normen und Herstellervorgaben, muss sich der Auftraggeber bzw. sein Objektplaner oder Bauleiter vom ausführenden Fachunternehmen über die Fachunternehmererklärung bestätigen lassen. Gewährleistungsansprüche für die Ausführung bestehen ausschließlich gegenüber dem ausführenden Unternehmen.

  5. a-eco übernimmt keinerlei Gewährleistung für den Bauteilaufbau, dessen Ausführung und den Einbau. Für die Richtigkeit der von a-eco selbst erstellten U-Wert- und Feuchteschutzberechnungen gilt allein § 9.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot bzw. bei der Online-Buchung genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise [inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer] [ODER: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet]. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

  2. Mit „ab“ gekennzeichnete Preise sind Mindestpreise für den Standardfall (z. B. Ein- oder Zweifamilienhaus). Der verbindliche Preis wird vor Vertragsschluss genannt.

  3. Fahrtkosten im Umkreis von [50] km um Berlin sind im Preis enthalten. Darüber hinaus berechnet a-eco [0,xx] € je gefahrenem Kilometer, sofern dies im Angebot ausgewiesen ist.

  4. Zusätzliche Leistungen, die der Auftraggeber wünscht oder die durch fehlende Mitwirkung entstehen, werden nach vorheriger Abstimmung in Textform mit [xx] € je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer vergütet.

  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Leistungen, die sich über mehrere Phasen erstrecken (z. B. Baubegleitung), darf a-eco Abschlagsrechnungen nach Leistungsfortschritt stellen (§ 632a BGB).

  6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Für Unternehmer gilt dies auch für Zurückbehaltungsrechte, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 7 Termine und Bearbeitungszeiten

  1. Vor-Ort-Termine werden einvernehmlich vereinbart. Angaben auf der Webseite zur Terminverfügbarkeit (z. B. „in 7 Tagen vor Ort“) sind unverbindliche Zielwerte, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin zugesagt wurde.

  2. Berichte und Berechnungen stellt a-eco in der Regel innerhalb von [4] Wochen nach Begehung und Eingang aller Unterlagen fertig.

  3. Der Auftraggeber kann einen Vor-Ort-Termin bis 48 Stunden vorher kostenfrei verlegen. Bei späterer Absage oder wenn der Zugang zum Gebäude zum Termin nicht möglich ist, kann a-eco eine Ausfallpauschale von [xx] € verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.

  4. Kann a-eco einen Termin wegen Krankheit, höherer Gewalt oder anderer nicht zu vertretender Umstände nicht wahrnehmen, wird unverzüglich ein Ersatztermin vereinbart.

§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

  1. Berichte, Sanierungsfahrpläne, Berechnungen und Pläne von a-eco sind urheberrechtlich geschützt.

  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für das jeweilige Gebäude und den vereinbarten Zweck. Er darf die Ergebnisse insbesondere an Fördergeber, finanzierende Banken, beauftragte Fachbetriebe, Miteigentümer und bei Verkauf an den Erwerber des Gebäudes weitergeben.

  3. Eine Veröffentlichung oder eine Verwendung für andere Gebäude bedarf der Zustimmung von a-eco in Textform.

  4. a-eco darf anonymisierte Kennwerte zu Statistik- und Qualitätszwecken nutzen.

§ 9 Haftung und Mängel

  1. a-eco haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet a-eco nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Abs. 2 zusätzlich auf [xxx.000] € je Schadensfall begrenzt (Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden). Ansprüche von Unternehmern wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe des Arbeitsergebnisses; dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1 und nicht, soweit das Gesetz für Bauwerke zwingend längere Fristen vorsieht.

  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Kooperationspartnern und Erfüllungsgehilfen von a-eco.

  5. Angaben zu Energieeinsparung, Energiekosten, Investitionskosten und Amortisation beruhen auf normierten Berechnungsverfahren, Kostenkennwerten und den Angaben des Auftraggebers. Tatsächliche Verbräuche und Kosten hängen u. a. von Nutzerverhalten, Witterung, Energiepreisen und Ausführungsqualität ab und können abweichen. Sie sind keine Garantie. Online-Rechner auf www.a-eco.de liefern unverbindliche Schätzungen.

  6. Für Mängel an Berichten und Berechnungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. a-eco ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

  7. a-eco unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung: [Versicherer, Anschrift], räumlicher Geltungsbereich: [Deutschland].

§ 10 Kündigung, Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). a-eco behält dann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  2. Personenbezogene Daten verarbeitet a-eco nach der Datenschutzerklärung unter [www.a-eco.de/datenschutz].

  3. a-eco ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.

  5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.

  6. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbraucher haben bei Verträgen, die online, per E-Mail, telefonisch oder außerhalb der Geschäftsräume von a-eco (z. B. bei Ihnen vor Ort) geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Denis Bulut, a-eco, Glasowerstraße 31, 12051 Berlin, Telefon: +49 179 9200899, E-Mail: info@a-eco.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [www.a-eco.de/widerruf] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An Denis Bulut, a-eco, Glasowerstraße 31, 12051 Berlin, E-Mail: info@a-eco.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

  • Bestellt am ()/erhalten am ()

  • Name des/der Verbraucher(s)

  • Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn (Checkbox im Checkout / Feld im Angebot)

„Ich verlange ausdrücklich, dass a-eco vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zahle und dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn a-eco die Leistung vollständig erbracht hat.“

Bei Verträgen, die vor Ort beim Kunden geschlossen werden, muss diese Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (Papier oder E-Mail) vorliegen, und Belehrung plus Formular sind auszuhändigen.